EU-Beihilferecht;
Verlängerung der De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

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Die EU-Kommission hat die Verordnung über De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

LKT Rundschreiben Nr. 656/2018 [PDF-Dokument: 148 kB]

17.12.2018